Die 1990 von Rechtsanwältin Zehe mitgegründete Kanzlei Worbs & Zehe-Worbs hat sich in Berlin im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes etabliert, wobei wir auch Kompetenz in benachbarten Rechtsgebieten wie dem Sozialrecht besitzen.
Wir führen eine arbeitnehmerorientierte Kanzlei und verfügen über zahlreiche gute Kontakte zu Gewerkschaften. Dabei verstehen wir uns als unabhängige Rechtsanwaltskanzlei, deren Aufgabe es ist, ausschließlich die Interessen unserer Mandanten zu vertreten.
Wir werden in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Konflikten tätig. Hierzu zählen insbesondere
bei der Vertretung der Arbeitnehmer
bei der Vertretung der Betriebsräte
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Begleiten zahlreicher Betriebsräte bei ihrer Arbeit. Dies beinhaltet, lösungsorientierte Handlungsstrategien mit und für Betriebsräte zu entwickeln und bei deren Umsetzung helfend - auch außergerichtlich - zur Seite zu stehen.
Neben den Rechtskenntnissen dient unsere Kompetenz im methodischen Vorgehen der Stärkung Ihrer Position (dem Erfolg Ihrer Anliegen).
Wenn gewünscht, arbeiten wir gerne mit in den Betrieben vertretenen Gewerkschaften zusammen.